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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein rechtswidrig? | 86 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 673909 | ||
Datum | 22.03.2011 21:12 MSG-Nr: [ 673909 ] | 26110 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel Schmidt Ich verstehe dich also recht, dass du gesagt hast, dass ein FM mit "FEuerwehrführerschein" der ihn in einen regulären C1 umschreiben lässt, etwas dass momentan ja noch längst nicht möglich ist, mit diesem gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen kann, während dass jemand der seinen CE, formerly known as Klasse 2, Führerschein bei der Bundeswehr gemacht hat? jetzt wirds kompliziert und ich möcht nichts falsches behaupten, weil ich mir da beim C1 nicht so sicher bin. Beim CE ist es hingegen so, das der Erwerber dieses Führerscheines beim Bund oder über die Gemeinde nur eine Zusätzliche Prüfung machen muss um gewerblich Güterverkehr fahren zu dürfen. Das gilt auch nur für Führerscheinneuerwerber. Die Anderen haben bestandsschutz und müssen"nur" eine 35 stündige Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren nachweisen, die sie jhrlich 7h oder zusammenhängend machen können. Ab 2014 muss ds jeder im gewerblichen Güterverkehr haben mit einer Übergangsfrist bis 2016(betrifft mich z.B.) für die Fahrer, die in dem Zeitraum 50 Jahre alt werden und ihren Führerschein tauschen müssen. | ||||
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