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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Sonderrechte abseits der StVO (war: Einsatz + Alkohol) | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 674945 | ||
Datum | 29.03.2011 22:43 MSG-Nr: [ 674945 ] | 3165 x gelesen | ||
Geschrieben von Knut Kobbe bitte erkläre das etwas genauer. Mir erschließt es sich nicht so recht, warum ein beleuchteter Dachaufsetzer gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstößt. Taxis fahren doch auch mit so etwas herum... Meinte damit nicht den Dachaufsetzer, sondern die ausgebauten Scheinwerfer. Der Dachaufsetzer fällt ja schon bei dringend geboten durch. Oder wer kann mir objektiv nachvollziehbare Gründe nennen, dass er ohne einem beleuchtenden Dachaufsetzer die Aufgabe nicht, nicht fachgerecht oder nicht zeitgerecht durchführen kann. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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