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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Sonderrechte abseits der StVO (war: Einsatz + Alkohol) | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 674974 | ||
Datum | 30.03.2011 08:56 MSG-Nr: [ 674974 ] | 3053 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer oah :-() - mit welcher (rechtlichen) Konsquenz? Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Abgabenordnung, Beleidigung, Körperverletzung u. a. Bei der Verhandlung dann kleinlaut "habe ich nicht gewusst" + "tut mir sehr leid" + "ich wollte doch nur helfen" Erg: Urteil ca. 6000 EUR Strafe plus Verhandlungskosten). Führerscheinentzug für 12 Monate. Die Zivilklage des Beamten gegen den Fahrer (Schadenersatz wegen Körperverletzung) läuft noch und wird auch nicht ganz billig für ihn werden. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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