Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Blaulicht für Amtsträger..., war: Aprilscherze 2011 | 61 Beiträge |
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 675431 |
Datum | 02.04.2011 08:38 MSG-Nr: [ 675431 ] | 17566 x gelesen |
Technische Einsatzleitung
Geschrieben von Ulrich CimolinoWer schon mal im Stab gesessen hat und stundenlang auf dessen Mitglieder gewartet hat
Also mit derartigen Großeinsätzen hatte ich bisher noch nicht viel zu tun. Daher berichtige mich, wenn ich falsch liege.
Ich war bisher immer der Meinung, das wenn es um Bilden von Krisenstäben geht (z.B. Hochwasser, Sturmchaos, Schneechaos) es nicht auf die Minute ankommt, da die Feuerwehren vor Ort die ersten Maßnahmen einleiten.
Bei einer technischen Einsatzleitung sieht das schon etwas anders aus, wobei da (so war ich bis jetzt der Meinung) sich der Einsatz erst zum Großeinsatz entwickeln muss und der Aufbau der TEL paralell läuft.
Ist das zu vereinfacht gedacht?
Unabhängig davon ist es nun mal so, das ein Blaulicht auf dem Auto genehmigt werden muss.
Nur weil die Voraussetzungen einer Genehmigung vorliegen ist das noch kein Grund die Genehmigung nicht zu beantragen nach dem Motto "Ich würde sie ja ehh bekommen, also brauch ich keine Genehmigung beantragen".
Unabhängig davon gibt es für Feuerwehrführungskräfte einen
Runderlass des MI der ein paar Anforderungen an ein Fahrzeug (hier Privatfahrzeug) das mit Blaulicht ausgestattet ist, stellt (z.B. Zusatausrüstung usw.).
"Mit der Anerkennung darf das private Kraftfahrzeug mit Sonderwarneinrichtungen (blaues
Blinklicht und Einsatzhorn) gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2 und § 55 Abs. 3 der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) i. d. F. der Bek. vom 28.9.1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt ge-
ändert durch Artikel 473 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407), ausgerüstet
werden."
Geschrieben von ---§ 52 StVZO---
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Geschrieben von ---§ 55 Abs. 3--- (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
Ob die Oberbürgermeisterin als "untere Katastrophenschutzbehörde" eine Einrichtung oder Einheit des Katastrophenschutzes ist, darüber lässt sich streiten. Jedenfalls ohne Genehmigung kommt sie da auch nicht weiter.
Und ob das stimmt? : "Der "Wetten, dass...?"-Effekt: Während der "Wetten, dass...?"-Sendung in Halle düste die OB mit Polizeieskorte von der Messe zur Stadtwette am Markt - und war total begeistert: "Das war toll. So schnell bin ich die Strecke noch nie gefahren!" Daraufhin wurde im Rathaus knallhart geprüft, wie die Chefin im baustellen-geplagten Halle am mobilsten ist. Die Einrichtung einer Szabados-Sonderspur auf den Hauptverkehrstrassen ist aus Haushaltsgründen verworfen worden. Die Anschaffung des Blaulichts für rund 2 000 Euro erschien indes als vertretbar. Das verschafft der Rathauschefin, die dafür bekannt ist, gelegentlich verspätet zu Terminen zu erscheinen, etwas Luft. Und kann notfalls vor einem überraschend angekündigten Besucher noch mal schnell zum Friseur düsen - um Halle immer schick zu repräsentieren." (Quelle)
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| 01.04.2011 16:54 |
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Maik7 Z.7, Naumburg Aprilscherze 2011 |
| 02.04.2011 08:14 |
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| 02.04.2011 08:38 |
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