Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Blaulicht für Amtsträger..., war: Aprilscherze 2011 | 61 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 675467 |
Datum | 02.04.2011 15:26 MSG-Nr: [ 675467 ] | 16447 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Sondersignal
Geschrieben von Thomas HeckrodtMag sein, aber das rechtfertigt nicht ein Sondersignal für die Stabsmitglieder, im Zweifelsfall können die durch die Feuerwehr mittels MTF transportiert werden,
Na ja. So ein Stab hat elleine was die Leitungsfunktionen und Sachgebiete betrifft mal eben 7-10 Funktionen zu besetzen.
- Also müßte man in diesem Fall bei "Stabsalarm" diese Leute (örtlich) ausfindig machen (weil die müssen nicht immer daheim sein oder im Büro), die "Taxifahrzeuge" organisieren, Aufnahmepunkte/ Treffpunkte für die Person und das Fahrzeug ausmachen (ggf. auch außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs).
- Für 7-10 Personen bräuchte ich im Worst Case 7-10 Fahrzeuge. Die habe ich dafür nicht. Und Sammeltaxi kostet zu viel Zeit. Denn gerade MTW sind bei Großschadenslagen auch für andere Dinge wichtig. Von Nachschub an personal und personalaustausch fahren über Erkunderfahrzeuge, Lotsenfahrzeuge für Fremdeinheite, Lotsenfahrzeuge für zivile Spezialfahrzeuge, Behelfs-ELW auf Zugebene,...
- Ich habe ggf. eine gestörte oder überlastete zivile Fernmeldeinfrastruktur, d.h. Abstimmung kostet viel Zeit.
- Ich muß eigene Kräfte dann über Funk dahin führen (und der Kanal ist auch bei solchen Lagen nicht gerade immer frei für sowas).
Wo ist das Problem, den Personen die das betrifft ein Fahrzeug mit SoSi auszurüsten. denn zwischen Ausrüsten und Benutzen liegen Welten. Gehe einfach davon aus, dass ein Ordnungsamtsleiter einer Kreisbehörde oder einer Großstadt nicht einfach das Blaulicht auspackt, wenn er mit seine Frau schnell mal zum Einkaufen will. Und selbst wenn es solche Exoten gibt kann man die über das Ordnungsrecht wieder schnell einbremsen.
Auch werden die das Teil nicht bei jedem "Stabsalarm" verwenden, sondern ggf. erst dann, wenn sie merken, dass es auf Grund der Verkehrslage erforderlich ist. Wenn nachts um 3 hr die Straßen frei sind packen die das Teil gar nicht erst aus.
Geschrieben von Thomas HeckrodtUnd wenn der Stab arbeitet/benötigt wird, wird in die Feuerwehr sowieso schon im Einsatz sein.
Eben. Und ganz gut ausgelastet.
Dazu kommt, dass wir unsere eigene überörtliche fachliche Führungsstruktur zur Gefahrenabwehr aufbauen müssen. Auch dafür braucht man ggf. schon Fahrzeuge die unser eigenes Stabspersonal in unseren eigenen Stab (nicht den Verwaltungsstab der Behörde) bringen. Schon diese Fahrzeuge loszueisen wird je nach Lage knapp.
Und je später der eine oder der andere Stab später arbeitsbereit ist, desto mehr rennt er der Lage hinterher und desto weniger Gestaltungsmöglichkeiten hat er erst mal.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 01.04.2011 16:54 |
 |
Maik7 Z.7, Naumburg Aprilscherze 2011 | |