Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Blaulicht für Amtsträger..., war: Aprilscherze 2011 | 61 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 675479 |
Datum | 02.04.2011 16:46 MSG-Nr: [ 675479 ] | 16369 x gelesen |
Mannschaftstransportwagen
Geschrieben von Henning KochDamit ist die Blaulichtfrage für eine durchschnittliche Gemeinde wie oft relevant?
Es geht nicht um eine durchschnittliche Gemeinde. Sondern um Großstädte (Berlin, HH, M, DüDo,...) und Landkreise.
In der 5.000 EW-Gemeinde mußt DU schon hoffen dass die Stadtverwaltung überhaupt weiß, was Stabsarbeit ist und solche Strukturen überhaupt irgendwie vorgeplant sind.
Geschrieben von Henning KochDann sind wir für den kompletten Stab mal schnell bei 20-30 Funktionen.
Möglich. Man braucht aber zunächst nur eine einfach Besetzung sicher zu stellen. Und das auch nur für die wesentlichen Entscheidungsträger. Ob die Sekretärin des OB da ist oder nicht ist Nebensache. Aber ob der OB oder sein Vertreter im Amt da ist, das ist schon irgend wie wichtig.
Und diese Leute haben i.d.R. ebenso wie die Dezernatsleiter/ Bürgermeister von Städten dieser Größenordnung ohnehin einen persönlich zugeorneten Dienstwagen. Den kann man als getarnte Version beschaffen. Und den entsprechenden Rabatt noch mitnehmen.
Geschrieben von Henning Koch Rechnen wir also mal ganz vorsichtig mit 60-100 zu "versorgenden" Personen.
Nein. Es geht wirklich nur um die obersten Köpfe. Die, die ich brauche um bestimmte Entscheidungen politischer Dimension zu treffen (s.o., OB undBürgermeister/ Dezernenten).
Geschrieben von Henning KochPrivates Blaulicht für jedes (potentielle) Fw-Stabsmitglied. Also nochmal 50 Personen.
Die hätten immerhin schon mal einen eigenen Zugriff auf Dienstfahrzeuge mit Blaulicht in ihrer Wehr/ HiOrg. Und ich kenne da Gebiete, die fahren dann in der Tat MTW als Sammeltaxi. Da ist festgelegt, zu welchen Feuerwehrhäusern man sich begibt. Dieser Route fährt dann ein Dienstfahrzeuge (MTW) eines Stabsmitglieds aus der Ecke ab und sammelt ein wer da steht. Das machst Du für 3-4 Richtungen und Du hast eine hohe Trefferquote bei niedrigem Einsatz. Reicht auf alle Fälle für die erste Besetzung der Funktionen. Ist nur bei zivilen Stabsmitglieder schwieriger. Auch vom Wohnort her...
Geschrieben von Henning KochViele Leute haben mehr als ein Auto und benutzen mal das eine und mal das andere. Dummerweise weiss man vorher nicht, wann der Stabsalarm kommt (sonst könnte man ja rechtzeitig losfahren). So langsam sind wir bei 200 Fahrzeugen, die wir mit einer SoSi-Anlage ausrüsten müssen (da war mal von 2000 Euro die Rede), für die entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen, für die ggf. sogar eine höhere Versicherungssumme zu bezahlen ist (durch wen denn wohl?) und bei denen für jeden Fahrzeugwechsel das ganze Spiel neu anlaufen muss.
Nur, wenn wir es bürokratisch wie in D üblich machen.
Ansonsten bekommt er eine Kiste mit einem Aufsetzsystem das auf das jeweilige Fahrzeug per Magnet/ Saugnapf drauf kommt und Blau samt Horn enthält. Braucht nur einen Zigarettenanzünder. Und dann müßte man einfach die Möglichkeit schaffen eine "Anlagenbezogene" Ausnahmegenehmigung zu schaffen. d.h. egal für welches Fahrzeug die Anlage verwendet wird. Wenn sie ausgepackt und verwendet wird gilt die Genehmigung für genau dieses Fahrzeug (egal ob das Des Stabsmitgliedes, des Sonhes des Stabsmitgliedes, des Nachbars des Stabsmitgliedes,...). Und für Versicherungsschäden kommt ggf. der Dienstherr im Rahmen einer eigenen Zusatzversicherung o.ä. auf.
Das wäre die einfachste aller Lösungen, aber für D nicht bürokratisch genug.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 01.04.2011 16:54 |
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Maik7 Z.7, Naumburg Aprilscherze 2011 | |