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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRS Ausbildungs Zeitspanne7 Beiträge
AutorKnut8 V.8, Bad Fallingbostel / Niedersachsen675637
Datum04.04.2011 15:09      MSG-Nr: [ 675637 ]2230 x gelesen

Tach !

Also meine Internet-Recherche kommt zu folgendem Ergebnis:

Für Bayern: normal max. DREI Jahre ! In „besonderen Fällen“ 3,5 Jahre

Quelle:

Verordnung über die Tätigkeit als Rettungssanitäter
(RsanV)
Vom 26. Oktober 1978 (GVBI 8.780, BayRS 215-5-1-3-1), zuletzt geändert durch Verordnung vom
4. Dezember 1990 (GVBI 8.532)

>
...
§ 2 Ausbildung
...
(5) Der Zeitraum, in dem die Ausbildung einschließlich der Prüfung abzuleisten ist, darf drei Jahre
nicht überschreiten. In besonderen Fällen kann dieser Zeitraum um ein haIbes Jahr verlängert
werden.
...
<



Übersicht der Rechtsgrundlagen der Ausbildung zum Rettungssanitäter in den verschiedenen Bundesländern :
http://www.notfallrettung.com/recht/rettsan/index.htm


Niedersachsen:
>
...
(2) Die Ausbildung soll innerhalb von zwei Jahren, bei nebenberuflich Auszubildenden innerhalb von
drei Jahren abgeschlossen werden.
...
<

Also sogar ohne Antrag für „nebenberufliche Auszubildende“ : max. drei Jahre




Gruß

Knut



Alle Angaben ohne Gewähr .



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