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Thema | BGV A3-Prüfung FI-Zwischenstecker | 6 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 677979 | ||
Datum | 18.04.2011 23:18 MSG-Nr: [ 677979 ] | 6981 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von jürgen schmitz Könntest Du mir dann auch bitte laienfreundlich erklären was Du sagen wolltest ich überlege, ob "Kurzschluss gegen Schutzleiter" im Grunde nur besagen sollte "zu hoher Strom, der zum Schutzleiter abfließt", ohne nun mit Schutzleiterstrom und Co um sich zu werfen. Idelerweise ist der natürlich Null, weil durch eine intajkte Isolation nichts fließen kann. Macht ein PRCD-S nun aber ganz bewusst, um zu gucken, ob der Strom auf dem Schutzleiter auch abgeführt wird oder dieser unterbrochen ist. Wobei der darüber geschickte Strom eigentlich unterhalb des Grenzwerts bleiben sollte. [3phasige Geräte] Geschrieben von jürgen schmitz
Meines erachtens nicht bzw. nur in sehr speziellen Fällen, wo die Ableitströme (=Schutzleiter- und Berührungsstrom) mit dem "Ersatzableitstromverfahren" gemessen werden dürfen. Setzt bestandene Isolationsprüfung voraus sowie keinerlei elektrisch/elektronisch betätigte Schaltelemente im Prüfling. Kann bei 'ner TP mit simplem Stecker nocht funktionieren, ist da hingegen im Stecker ein toller Motorschutzschalter samt Unterspannungsauslöser als Wiederanlaufschutz integriert ist bereits Feierabend,.. Plasmaschneider und Co mit etwas Elektronik drin kannst mit den Möglichkeiten des normalen ST 750 ebenso vergessen als dreiphasiger Prüfling. Mag sein, dass es da auch Adapter-Köfferchen für 3~-Geräte gibt, die dann 'nen Differenzstrom im Drehstrompfad messen und ans Gerät übertragen. Da bist mit der Variante aus dem Steckdose-Forum aber wohl besser dran, weil mit separater Diff.Stromzange wesentlich flexibler. Die Protokolle wären mal interessant... Gruß, Thorben | ||||
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