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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probezeit | 30 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, Stolzenau / Niedersachsen | 679726 | ||
Datum | 03.05.2011 16:33 MSG-Nr: [ 679726 ] | 6935 x gelesen | ||
Für Niedersachsen gilt folgendes: § 7 Eintritt in den Dienst, Probezeit (1) 1Mit dem Eintritt in den Dienst als aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr beginnt die Probezeit; sie dauert ein Jahr. .... (3) Für Feuerwehrmitglieder, die vor der Übernahme in die aktive Abteilung mindestens zwei Jahre der Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr angehört haben, endet die Probezeit nach erfolgreicher Teilnahme am Grundausbildungslehrgang. .... Quelle: Feuerwehrverordnung vom 30.04.2010 | ||||
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