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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probezeit | 30 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 679763 | ||
Datum | 04.05.2011 00:41 MSG-Nr: [ 679763 ] | 6731 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Höhepunkt der guten Laune ist IMO der §11 (1) BSOV Klasse Text. Konsequenter Weise müsste da jetzt nun aber auch die Zugführerinausbildung und Gruppenführerinausbildung gefordert werden, und wieso eigentlich gibt es noch keinen Lehrgang "Leiterin einer Feuerwehr"? Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | ||||
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