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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Es gilt: Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 12 Beiträge | ||
| Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 680048 | ||
| Datum | 05.05.2011 22:17 MSG-Nr: [ 680048 ] | 5241 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben Gruhl Wozu sollen die ominösen Bohlen denn nun offiziell gut sein? Waren die nicht für 2t Radlast oder so spezifiziert? Zitat aus der Bedienungsanleitung der DLK23/12 der Firma Metz: "Die Auffahrbohlen dienen dazu,Auffahrten mit steilen Böschungswinkel oder hohen Bordsteinen zu überwinden. Daher sind sie nur durch eine Radlast ausgelegt. Diese beträgt bei einer DLAk 23/12 ca. 5t. Die Belastung durch die Abstützung kann diesen Wert bei einer großen Ausladung des Hubrettungssatzes weit überschreiten." | ||||
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