Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Brandschutzbedarfsplan in Villingen-Schwenningen und die Folgen... | 15 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 680067 |
Datum | 06.05.2011 09:02 MSG-Nr: [ 680067 ] | 5333 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Christian Fischer(einen Rechtsanspruch auf Feuerwehr hat der Bürger nicht)
Die Aussage stimmt SO nicht. Natürlich kann der Bürger erwarten, dass der Feuerschutz in jeder Gemeinde (und damit flächendeckend) gewährleistet ist. Nur die gebotene Qualität kann schwanken (planerisch und tatsächlich).
Geschrieben von Christian FischerUnd wenn da die Rechtsaufsicht im Form des RP sich traut und sagt "90% müssen sein" wir es für verdammt viele Gemeinden eng...
Das kann (anders als z.B. in NRW) der RP IMHO gar nicht, denn:
§ 1 FwG BWÜ
Begriff der Feuerwehr
(3) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben nach diesem Gesetz als weisungsfreie Pflichtaufgaben. [...]
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
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