Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Brandschutzbedarfsplan in Villingen-Schwenningen und die Folgen... | 15 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 680087 |
Datum | 06.05.2011 11:17 MSG-Nr: [ 680087 ] | 5264 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Christoph SchönthalerOch, sowas lässt sich bis zu einer gewissen Gemeindegröße recht einfach lösen.
Im Vorfeld alle GF aufwärts mal abfragen, wer sich bereit erklärt einen FwBP zu entwerfen und RuckZuck ist von den Gegnern der externen Planung nichts mehr zu sehen oder zu hören.
Da sind auch mal ganz schnell Finger oben. Dann wird nämlich wirklich aus dem Internet gezogen (Brandschutzbedarsplan der >hier bitte den gewünschten Namen eintragen<), geguckt wird wieviel Punkte man für seinen gewünschten oder aber vorhandenen Status haben muss und dann kommt völlig überraschend das Ergebnis hinten raus. Und jeder klopft sich für die Punktlandung auf die Schulter.
Aber: Kosten zwischen 5.000 und 50.000 EUR für ein Gutachten sind nicht gerade ohne. Der laufende Haushalt einer Ortswehr bei uns liegt im vierstelligen Bereich. Das Feuerwehren dann mal Interesse haben dies Geld zu sparen/zu reduzieren und lieber in die allseite geforderte zeitgemäße Ausbildung und Ausrüstung zu stecken, muss man auch mal berücksichtigen. Denn Kosten für die Fortschreibung kommen alle 3-5 Jahre wieder.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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