Rubrik | Taktik |
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Thema | Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen | 17 Beiträge |
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 680889 |
Datum | 14.05.2011 17:20 MSG-Nr: [ 680889 ] | 13081 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
gesunder Menschenverstand
Löschgruppenfahrzeug
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Hallo in die Runde,
da mir die Suche nicht weitergeholfen hat und ich nicht extra einen neuen Tread eröffnen wollte, hreif ich auf den hier (auch wenn er schon ewig alt ist) zurück, da das Anliegen rein passt.
Geschrieben von Michael Wehrle
Man unterscheidet in Sicherungsposten ... Ein Sicherungsposten muss keinen FS.KL.2 haben und nimmt auch keine Einweisungen vor.
In Hinblick auf den Sicherungsposten habe ich da mal noch ein bis X Fragen, da der gemeine LKW-Fahrer ja eben einen Solchen beim Zurücksetzen benötigt.
- Welche Anforderungen bestehen an diesen, außer, dass er geeignet sein muss?
- Ganz wichtig was bedeutet "GEEIGNET"?
- Konkreter gefragt - Ist ein JF-Mitglied geeignet?
- Wenn einer von Euch meint, dass ein JFW-Mitglied geeignet ist, wie verträgt sich das mit UVV / Gefahrenbewusstsein der Kids / Gefährdung von "Außen" für die Kids / etc.?
- Gibt es hierzu irgendwelche schriftlichen Unterlagen, da der GMV als Solcher u. U. als Totschlagargument nicht ausreicht.
Grund der Fragen ist folgende Lage:
- JF-Ausbildung (zw. 5 bis 10 Kids im Alter von 8 bis 15 Jahre)
- nur ein! Ausbilder mit FS (weit und breit kein zweiter in Sicht oder organisierbar)
- ein LF auf dem Vorplatz des GH, dass nur rückwärts auf seinen Stellplatz gelangen kann
mit kameradschaftlichem Gruß
Thomas
P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...
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