Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Nicht mehr zulässige Form des DIN Helm | 32 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 681489 |
Datum | 18.05.2011 22:52 MSG-Nr: [ 681489 ] | 9053 x gelesen |
Infos: | 17.05.11 Info-Blatt FUK NDS Feuerwehrhelme
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Unfallkasse
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Je nachdem, wie nahe man dem Fahrzeug kommt, hätte ich da auch kein Problem mit.
Geschrieben von ---Sebastian Krupp---
Ja wenn ich weit weg stehe ist das klar aber dann brauch ich auch kein PA. Und als ich mit der UK RLP telefonierthabe haben die auch ganz klar gesagt mit Abstand ohne PA kein Problem, mit PA und näher ran NO WAY. Aber ist net so, weil steht nirgends explizit ist verboten...
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| 17.05.2011 21:08 |
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., Nentershausen | |