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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | JF´ler im Einsatz! | 115 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 684194 | ||
Datum | 07.06.2011 14:20 MSG-Nr: [ 684194 ] | 77401 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard Deimann Gibt es in anderen Bundesländer neuere Regelungen und Erfahrungen ? Ich versuche gerade, eine entsprechende Tabelle zu erstellen. Mir fehlen noch ein paar Informationen dazu: 1. Ab welchem Alter ist in NRW der Eintritt in die aktive Wehr möglich? 2. Ab welchem Alter darf man in den Einsatzdienst eintreten in 2a) Berlin 2b) Bremen 2c) Hamburg 2d) Hessen 2e) Mecklenburg-Vorpommern 2f) Niedersachsen 2g) Nordrhein-Westfalen 2h) Rheinland-Pfalz 2i) Saarland 2k) Sachsen 2l) Thüringen (Anmerkung: Bei den übrigen Ländern sind die Feuewehrgesetze in dieser Hinsicht eindeutig oder ich habe schon Infos bekommen.) Werde die Tabelle natürlich online stellen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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