Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Feuerwehrschutzanzug =!= HuPF 1/4 | 118 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 684504 |
Datum | 08.06.2011 15:24 MSG-Nr: [ 684504 ] | 75744 x gelesen |
Infos: | 08.06.11 Merkblatt der UK RLP zum Thema PSA
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Atemschutzgeräteträger
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Daniel RuhlandMacht er doch! Jeder FA hat - sogar - die höherwertige Jacke. Und da diese die Anforderungen an die "minderwertigere" HuPF 3 übererfüllt, ist der Vorschriftenlage - "mind. HuPF 3, oder besser" - völlig genüge getan.
Nee.
Die FwDV1 sagt ganz klar aus, dass jeder FA mal grundsätzlich mit dem Feuerwehrschutzanzug auszurüsten ist. In RLP eben in der Form HuPF 2&3. Ist man dann AGT hat der Träger dem FA eine HuPF1 zur Verfügung zu stellen. Da steht dann aber nix davon, dass die leichte Jacke dann einzuziehen ist, weil die HuPF1 ja die Anforderungen der leichten übertrifft.
MfG
Daniel
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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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| 05.06.2011 18:27 |
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