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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrschutzanzug =!= HuPF 1/4 | 118 Beiträge | ||
Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 684718 | ||
Datum | 09.06.2011 20:42 MSG-Nr: [ 684718 ] | 75349 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henry Bartusch Insbesondere: Durchführungsanweisungen Zu § 12 Abs. 2 und Zu § 12. Geschrieben von Sebastian Krupp, Grafschaft Und genau da findet man dann das "universelle"... Dort steht: Zu § 12: Der Unternehmer ist nach § 4 der UVV "Allgemeine Vor- schriften" (GUV 0.1) verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrü- stungen zur Abwehr möglicher Unfall- oder Gesundheitsgefahren zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. ... Zu den Gesundheitsgefahren zähle ich auch: - Schutz vor Kälte/ Nässe = Erkältungskrankheiten = Entsprechende Überjacke - Schutz vor Hitzestau/ Kreislaufkollaps = Entsprechend leichte Jacke Also auch für die AGT´S mit ihren Überjacken und Hosen eine leichte Einsatzjacke. H3. Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | ||||
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