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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einsatz 'Hitzeschutzkleidung' | 32 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 686223 | ||
Datum | 24.06.2011 09:26 MSG-Nr: [ 686223 ] | 6995 x gelesen | ||
Ich kann mich erinnern, das die Form II ein "Annäherungsanzug" und die Form III ein "Durchschreitungsanzug" sein soll. Beides halte ich mit einer Schutzkleidung nach HUPF für nicht möglich. Ebenso wenig vernünftig sehe ich, die Form II und/oder Form III auf jedes Löschfahrzeug zu packen. Ist wie mit dem Flammschutzanzug im ABC Bereich. Kostet nur, nimmt Platz weg und wird nie gebraucht. Ich kann mich nur an 2 Einsätze erinnern, bei denen Form II bzw. Form III getragen wurde. Einmal bei einem Hallenbrand weit vor der HUPF Zeit. Und dann bei einen Unfall mit Tankwagen (Superbenzin) auf der Autobahn. Da hatte der Trupp mit Schaumrohr in Bereitstellung den Hitzeschutz an. (Kann mich nicht erinnern ob Form II oder Form III). Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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