Rubrik | Ausbildung |
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Thema | DFV Zum RettAssG | 6 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 688670 |
Datum | 14.07.2011 21:41 MSG-Nr: [ 688670 ] | 2065 x gelesen |
Infos: | 14.07.11 Rettungsassistentengesetz: Position zur Novelle
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Manuel SchmidtErwerb der Fahrerlaubnis für "Einsatzfahrzeuge" (welche denn genau? C1? C1E? B?) im Rahmen der Ausbildung?
Ja, das ist gemeint (sprich: kann nicht Zugangsvoraussetzung sein). Für RTW wohl C1.
Geschrieben von Manuel SchmidtDa wird sich doch sicherlich ein geeigneter Pädagoge finden lassen,
So viele gibts im Kommunaldienst davon nicht. Das Lehrpersonal der öff. Schulen kommt vom Land, und ob es bei VHS oder komm. Studieninstituten zwingend viele Pädagogen gibt, wage ich mal in Frage zu stellen...
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
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