| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Übergabe von Einsatzstellen an Besitzer/Betreiber/Straßenbaulastträger | 23 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 690456 |
| Datum | 29.07.2011 12:31 MSG-Nr: [ 690456 ] | 6133 x gelesen |
Geschrieben von Frank ScheffskiEine Übergabe der Einsatzstelle ist ein Verwaltungsakt und daran ist nun mal mindestens geknüpft, daß diese Übergabe rechtswirksam erfolgt. Ein Glück, dass ich nicht bei jedem Verwaltungsakt die Mitwirkung oder Bestätigung von irgendwem benötige.
Wieso sollte ich das bei der Übergabe der Einsatzstelle brauchen?
(Und auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Wer macht das denn generell immer und bei jedem Einsatz? Das hier 99,99% der Einsatzleiter rechtswidrig handeln, mag ich noch nicht so recht glauben)
Geschrieben von Frank ScheffskiDaß es manchmal etwas dauert, bis ein Objektverantwortlicher vor Ort ist, ist nichts neues. Aber spätestens wenn das öfter passiert und die Gebührensatzung entsprechend gestaltet ist, wird man sich um zügiges Erscheinen bemühen... Oder sich freuen, dass der Einsatz nicht unter die Gebührenpflicht fällt...
Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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