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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Verkehrswacht und Fahrlehrerverbände,Kritik an 'Feuerwehrführerschein' | 130 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 690790 | ||
Datum | 02.08.2011 15:41 MSG-Nr: [ 690790 ] | 87327 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Ruhland Das höre ich zum ersten Mal (auch hier in der Diskussion), gibt es irgendeine Quelle dafür? Stammt ehrlicherweise spontan aus meiner Erinnerung zu damaligen Diskussionen... Geschrieben von Daniel Ruhland Nirgends sonst durfte man mit einem PKW-Führerschein (LKW) bis 7,5 t fahren, nicht im europäischen Ausland, aber auch nicht im Deutschen Reich bis 1945, nicht in der DDR und selbst bei der (bundesdeutschen) Bundeswehr nicht. Die (hier wenig relevante) Frage wäre also, wer im Deutschland (West) der frühen 50er Jahre auf die Idee der 7,5 t -Grenze kam (?); um so mehr / zumal es sich hier damals noch um "echte" LKW handelte - MB L 311 -Hauber, MB Kurzhauber L 323, später 710, frühe LF 15 (SLG) etc. Nicht zu vergessen: LKW mit 7,5 t + Anhänger mit Tandemachse und max. dem 1,5-fachen Gewicht der Zugmaschine = 18,75 t Gesamtzuggewicht. An sich eine ziemlich krude Idee... aber halt bis 1999 Fakt. und ich meine genau deshalb dann (auch) gekippt worden, weil mit den Fahrern zuviel passiert ist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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