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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 Untersuchung | 10 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 692266 | ||
Datum | 12.08.2011 14:41 MSG-Nr: [ 692266 ] | 7258 x gelesen | ||
Untersuchungsfristen nach Anhang 1 GUV-V A 4: Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit Nachuntersuchungen Personen bis 50 Jahre 36 Monate Personen uber 50 Jahre Gerätegewicht < 5 kg: 24 Monate Gerätegewicht > 5 kg: 12 Monate Vorzeitige Nachuntersuchungen nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben könnte; nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken); auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet. Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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