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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Die Verursacher des Feuers ließen Ihren Unmut am Einsatzleiter aus ... | 18 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 693405 | ||
Datum | 20.08.2011 21:33 MSG-Nr: [ 693405 ] | 9630 x gelesen | ||
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Hallo, Feuer in der Badewanne ist sicher keine bestimmungsgemäße Nutzung. Falls nicht vorsätzlich, dann aber zumindest grob fahrlässig - hat im Hiblick auf die Kostenpflicht die gleiche Wirkung. Sicher kommt auch noch eine Anzeige der Polizei wegen Brandstiftung. Die könnte in einem bewohnten Gebäude allerdings "heftig" werden. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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