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| Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
| Thema | Feuerwehr und Altersgrenzen | 21 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 693478 | ||
| Datum | 21.08.2011 13:18 MSG-Nr: [ 693478 ] | 5921 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Heinrich Brinkmann Nach dem Brandschutzgesetz können das nur aktive Feuerwehrangehörige sein und deren Tätigkeit endet mit Ablauf des Monats, in dem er/sie 62 wird. Lt. FwG Baden-Württemberg § 13 endet der aktive Feuerwehrdienst wen man das 65. Lebensjahr vollendet hat,, allerdings schreibt der § 14 Abs. 2: Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen.Das läßt bez. bei der Kreisausbilder- oder Schiedsrichtertätigkeit einen gewissen Spielraum zu. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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