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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFeuerwehr und Euro VI27 Beiträge
Autorgünt8her8 h.8, Villingen-Schwenningen / Baden Württemberg697795
Datum03.10.2011 11:56      MSG-Nr: [ 697795 ]7317 x gelesen

"Die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung kann auf den Ausnahmetatbestand usw. siehe bmvit gerechtfertigt werden". Kann doch probiert werden.

Man spricht über E6, was ist mit der ECR29, geprüfte Fahrerhäuser und Mannschaftskabinen.

Wer spricht über Rückhaltesysteme, Airbags für Fhs bzw. Maka.

Wer spricht über Fahrzeugbreiten < 2400mm.

Wer spricht über wasserdurchfahrtsfähig und watfähig.

Wer spricht über die Stellplatzproblematik z.B. Bauhöhen, bzw. Einstiege Gesamtfahrzeughöhe, Entnahmemöglichkeiten.

Diese Liste kann beliebig erweitert werden.

Richtig ist:

"es gibt recht wenige Aufbauten, die ähnliche Probleme verursachen, wie die der Fw-Fahrzeuge.Der Anteil am Gesamtmarkt dürfte im Promillebereich liegen..."

Eine paar Beispiele, in der BRD werden jährlich ca. 120-150 Naßfahrzeuge (Kanalspüler usw.), ca 140 Aufbaukehrmaschinen zugelassen.

Müllwagen sind unkritisch, Winterdienstfahrzeuge mit und ohne Kran sind unkritisch. Hier gibt es einheitliche Lösungen für alle Aufbauer.

Die Aufbaurichtlinien sind für alle Aufbauer gleich, egal was aufgebaut werden muß. Hunderte von Kranherstellern halten sich weltweit an die Vorgaben und für jeden Feuerwehraufbau in Deutschland soll es Sonderregelungen geben?

Es wird auch für die Zukunft passende Fahrgestelle von allen Anbietern geben, was sie kosten, was sie wiegen, wie hoch sie werden, wie ein Einstieg lösbar ist, wie ein Tiefbau zwischen den Achsen möglich ist. wie lange sie werden, welche Radstände benötigt werden, welche Getriebe möglich sein werden wissen wir spätestens 2013.

Weltweit werden regional immer noch E4 Motoren eingeführt. Man muß sich einmal vorstellen wie die heute in Deutschland geforderte Technik auch rückwärtskompatibel für den globalen Markt wettbewerbsfähig sein muß. Ein Beispiel analoge, digitale Pumpenbedienung.

Nimmt man die Kapazitäten der Feuerwehraufbauer Ihre Varianten teilt sie durch die daraus resultierenden unterschiedlichen Fahrgestellanforderungen, erreichen wir für die Fahrgestellhersteller nicht einmal den "Promillebereich" (Stückzahlproblematik) bei Feuerwehrfahrgestellen.

Meine persönliche Meinung,

Günther



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