| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Brand in Waffengeschäft | 26 Beiträge | ||
| Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 698574 | ||
| Datum | 12.10.2011 12:52 MSG-Nr: [ 698574 ] | 7159 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Hallo Jens, im Zweifelsfall kein Innenangriff, so würde ich aber auch verfahren, wenn ich wüsste das in einem Gebäude z.B. Gasflaschen oder größere Mengen entflammbarer Flüssigkeiten gelagert sind. Zivile Handwaffenmunition entspricht der Gefahrenklasse 1.4S, d.h. Gefahr durch Flammen und Hitzestrahlung, die Gefahr durch Explosion, Splitter oder Projektile wird als gering eingestuft. Die Projektile durch Brand gezündeter Munition erreichen nur einen Bruchteil der Reichweite und Durchschlagskraft, die sie hätten wenn man sie aus einer Waffe abfeuern würde. Ich will brennende Munition nicht verharmlosen, man sollte sie aber auch nicht überdramatisieren. Anders sieht das natürlich bei militärischer Munition aus. Hier zwei Links zu den Gefahrenklassen: Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz Polizei NRW | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|