Rubrik | Einsatz |
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Thema | Mehrere Fehlalarme einer BMA: wie verhält sich die Feuerwehr richtig? | 65 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 699469 |
Datum | 20.10.2011 09:31 MSG-Nr: [ 699469 ] | 13376 x gelesen |
Infos: | 21.10.11 Alarm Fehlalarm Falschalarm was nun? Auswirkungen? - Beitrag zur VdS-Fachtagung Brandmeldeanlagen am 09.12.2004 in Köln
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Landesfeuerwehrschule
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Michael!
Vorweg: Dein Link funzt nicht richtig, Du hast den Doppelpunkt am Ende mit reingenommen...
Merkblatt LFS BW
Geschrieben von Michael KrügerAllein wegen diesem Satz würde ich mich persönlich hüten, eine Meldergruppe außer Betrieb zu nehmen.
Vor dem zitierten Hintergrund verständlich.
Geschrieben von Michael KrügerWie auch schon gesagt würde ich nach dem zweiten oder dritten mal vielleicht die Kleineinsatzschleife alarmieren lassen statt den gesamten Löschzug [...]
Vor dem zitierten Hintergrund nicht verständlich.
Wieviel weniger haftbar mache ich mich, wenn ich den Kräfteansatz (der ja laut AAO nicht grundlos vorgegeben ist) eigenmächtig reduziere und dann mit ' ner Staffel aufschlage, wo ich sonst einen Zug benötige?
Davon ab: ich argumentiere hier nur vor dem Hintergrund des verlinkten Merkblatts. Nach erstem Durchlesen halte ich das Merkblatt auch für eine gute Hilfe, wobei es mir allerdings schwer fällt, Merkblätter mit Smilies (siehe Punkt 9) so richtig ernst zu nehmen.
Ingesamt vermisse ich im Merkblatt die Begründung für diese pauschale Aussage, dass man bei Herausnahme einer Schleife für den Brandschaden haftet (das mag durchaus so sein) oder aber - besser noch - eine praxistaugliche Alternativ-Lösung. Wer glaubt, mit dieser pauschalen Aussage wäre alles in Ordnung und die Freiwilligen Feuerwehren rücken auch nach dem 20. Melderalarm noch hoch motiviert in voller Stärke und ohne schuldhaftes Zögern an, der verlangt den FFlern eine Menge ab - zusätzlich kennt er das System FF schlecht!
In meiner Branche gilt der Grundsatz "Gewährleistung gleicher Sicherheit" - warum kann das in diesem Fall nicht auch gelten? Warum kann man die Schleife nicht außer Betrieb nehmen und dokumentiert eine entsprechende Sicherheitswache stellen bzw. durch den Betreiber stellen lassen?
Stumpf einer offensichtlich nicht korrekt wunschgemäß arbeitenden Anlage Folge zu leisten, anstatt sinnvolle Alternativen zu wählen kann doch nicht der richtige Weg sein!?
Gruß
Christoph
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| 19.10.2011 12:10 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 19.10.2011 12:16 |
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., München |
| 19.10.2011 12:18 |
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., Bad Hersfeld |
| 19.10.2011 12:18 |
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Flo 7G., Schondorf |
| 19.10.2011 12:32 |
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., Bad Hersfeld |
| 19.10.2011 15:08 |
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Flo 7G., Schondorf | |