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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Oberbrandmeister klagt auf Nachzahlung der Überstunden | 78 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8G., Wickede / NRW | 700923 | ||
Datum | 02.11.2011 17:46 MSG-Nr: [ 700923 ] | 21510 x gelesen | ||
Wie ist das denn nun grundsätzlich mit den Ansprüchen von Angestellten im Rettunsdienst? Die fallen ja nicht unter das Beamtengesetz. Andere Verjährungsfristen sind für mich da noch das einfachste. Gilt alleine die Entscheidung, dass diese Ansprüche der Beamten rechtmäßig sind "automatisch" auch für alle Arbeitnehmer? Oder muss das gesondert entschieden werden? (bzw. ist es das bereits?) Das ist ein Thema wo ich echt nicht mehr durchblicke... | ||||
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