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Vorbeugender Brandschutz
RubrikSonstiges zurück
ThemaAbschließen der Eingangstür bei Mehrfamilienhäusern39 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)701689
Datum08.11.2011 23:51      MSG-Nr: [ 701689 ]13233 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Hauck D.Weiß jemand, ob es ein Gesetz oder eine Empfehlung gibt, ob man eine Haupteingangstür eines Mehrfamilienhauses über Nacht (22-6 Uhr) zuschließen soll/darf?
Sollte wohl eher heißen ... über Nacht nicht zuschließen soll?
Empfehlung: ja, --> GMV, Beiträge lesen, in einer Forums-Archiv-CD suchen, da müssten auch einge Beiträge von vor 2007 darüber drin stehen.

Gesetz: Baurechtlich wirst Du dazu erst mal nix explizites finden. In der Regel kann man sich aus veröffentlichten Privatmeinungen oder aus Kommentaren mit Verweis auf Gesetze etwas zusammenreimen, mir ist aber keine eindeutige Regelung bekannt.

Zumindest in Bayern gibts eine Aussage der Obersten Baubehörde, dass für das entsprechende Verbot aus § 22, Abs. 2 VVB die "größere Anzahl von Personen" im Bereich der Sonderbauten (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten) gesehen wird. Für Wohngebäude ergibt sich nach Angaben der OBB ein entsprechendes Verbot erst für Hochhäuser aus Nr. 5.2.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Bauaufsichtlichen Behandlung von Hochhäusern

Traurig, dass wir dafür ein Gesetz bräuchten (genauso wie für Rauchwarnmelder) und der GMV nicht ausreicht.

Es ist genausowenig gesetzlich vorgeschrieben, die Eingangstüre abzusperren wie es gesetzlich verboten ist, sich Rauchwarnmelder zu kaufen.

Ein weiteres Beispiel zur grotesken Situation, falls der erste Rettungsweg nicht nutzbar ist, ist der zweite Rettungsweg. Das Baurecht sieht vor, dass eine anleiterbare Stelle vorhanden sein muss, also die Anleitermöglichkeit, aber nicht mehr, dass tatsächlich die Leiter bei der Feuerwehr verfügbar sein muss. Wer die TSA- und TSF-Dichte in manchen Landstrichen mit nur 2-teiliger Steckleiter oder ganz ohne Steckleiter (aber dafür mit Schlauchberg auf dem TSA-Dach) kennt, dem könnte bei dem Gedanken ganz übel werden. Dazu habe ich schon von Feuerwehr-Führungskräften im Rahmen von baurechtlichen Prüfungen die Ausrede gehört "es gibt im Gemeindegebiet ja eine Feuerwehr mit Steckleiter". Genau diese Führungskräfte müssten alle mal in der Situation sein, zuschauen zu müssen und auf das Rettungsgerät warten zu müssen, während oben am Fenster einer schreit. Ich nehme an, dass dann schnell ein Leiterlein beschafft wird. Wenn man also das Absperren der Tür gesetzlich verbietet sollte man meiner Ansicht nach auch jede Feuerwehr zur Vorhaltung und zum Mitführen von 4 Steckleiterteilen gesetzlich verpflichten.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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