News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Dienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
Dienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaTruppmannausbildung auch in der Ortsfeuerwehr möglich?6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg702302
Datum13.11.2011 14:03      MSG-Nr: [ 702302 ]3655 x gelesen

Geschrieben von Lukas K.Deshalb haben wir in unserer Ortsfeuerwehr schon öfters darüber geredet, ob es nicht auch möglich ist, die Truppmannausbildung in der Ortfeuerwehr durchzuführen und die Prüfung dann von einem Kreisausbilder(wie es auch beim Lehrgang des Amtes wäre) abnehmen zu lassen.

m.E. nein. Die Ausbildung muß durch Ausbilder (und da reicht auch nicht einer für 30 Mann, i.d.R. sagt man einen pro übende Gruppe nach DV 3) durchgeführt/ geleitet werden, die gem. FwDV 2 als Ausbilder Truppmann/ Truppführer ausgebildet wurden. Natürlich können andere Personen dabei unterstützen, das ersetzt aber nicht die Ausbilder.

Nebeinbei. Gerade beim Truppmann Teil 1 gibt es nichts, was man am Ende großartig sinnvoll prüfen könnte. Da findet die "Prüfung" quasi ständig im Rahmen der Ausbildung statt. Denn bei den berühmten "Abschlußübungen" sehe ich nur, dass derjenige der heute gerade als WTr eingeteilt ist diese Aufgabe beherscht und ein Standrohr setzen kann. Ich sehe aber nicht, ob er z.B. eine Leiter stellen kann. Und schriftliche Tests, na ja. Der TrM1 ist ein zutiefst praktischer Lehrgang. Da ist sehr wenig dabei, was ich nicht besser in der Praxis mache.



Geschrieben von Lukas K.In unserer Feuerwehr ist auch Personal, welches Ausbildungen auf Amtsebene durchführt. Also welche auch einen TM Lehrgang durchführen könnten.
Jetzt nocheinmal zu meiner Frage: Ist es möglich eine Truppmannausbildung in der Ortsfeuerwehr durchzuführen? Steht das irgendwo in einem Dokument oder ähnlichem?


Wenn Ihr Personal habt, die die Qualifikation Ausbilder TrM/ TrFü hat, dann könnt Ihr natürlich was die Inhalte betrifft die Ausbildung durchführen. Der Rest ist eine rein formale Regelung auf Landesebene (oder KReisebene), wer die Urkunde unterschreibt (bei uns KBM und Lehrgangsleiter).

Sprich wenn ich in meiner Wehr eine Ausbildung TrM 1 anbieten will, dann schreibe ich das an das zuständige Amt im Landratsamt, teile mit wiviele Plätze ich selbst belege und wie viele ich von außen aufnehmen kann. Dass ich genügend qualifizierte Ausbilder habe ist dort natürlich bekannt. Vom Landratsamt bekomme ich dann die zusätzlichen Teilnehmer aus anderen Wehren zugeteilt. Und am Schluß die Urkunden mit Unterschrift des KBM, da setze ich noch mein Autogramm daneben und fertig.

Und ich würde es als sehr befremdlich ansehen, wenn in einem Landkreis Bedarf an Ausbildung besteht, jemand sagt "wir würden das machen und haben auch die Ausbilder nach DV 2 dazu" und jemand anderes sagt "Nö, dürft Ihr nicht weil.... ich das nicht will".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 13.11.2011 13:36 Luka7s K7., Dahnsdorf
 13.11.2011 13:47 Jens7 N.7, Ohorn
 13.11.2011 14:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 13.11.2011 19:52 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 13.11.2011 20:26 Ralf7 H.7, Drebkau
 13.11.2011 20:43 Luka7s K7., Dahnsdorf

0.144


Truppmannausbildung auch in der Ortsfeuerwehr möglich? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt