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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | ELW 1 | 4 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 706138 | ||
Datum | 11.12.2011 17:45 MSG-Nr: [ 706138 ] | 2425 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Timm J. Darf ein ELW 1 nach Norm 14507-2 nur maximal 3,49 Tonnen wiegen? Im Prinzip ja, d.h. er darf nicht über 3,5t zGM haben. Ab wann (z.B. Einwohneranzahl) sollte ein Gemeinde einen ELW 1 vorhalten? Das ist sicher eine Ermessensfrage, ob es nicht auch überörtlich zu Regeln wäre. Heute geht es zu der Tendenz, das man wohl ab 2 TSF so ein Ding für unabdinglich hält (Kirchturmproblematik). Muss ein ELW 1 nach Norm über zwei Kommunikationsarbeitsplätze verfügen? Ja, wobei hier 4m-BOS gemeint ist und das 2. auch eine 2.-Besprechung des im Fahrer/Beifahrerbereich geforderten sein darf. mkg hwk | ||||
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