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Einsatzleitwagen
Feuerwehr-Verordnung
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RubrikAusbildung zurück
ThemaELW 14 Beiträge
AutorPatr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen706150
Datum11.12.2011 18:15      MSG-Nr: [ 706150 ]2314 x gelesen

Geschrieben von Timm J.Ab wann (z.B. Einwohneranzahl) sollte ein Gemeinde einen ELW 1 vorhalten?

M.W. gibts dazu in Niedersachsen keine Vorschrift (mehr).

In der ersten Fassung der FwVO wurde in dieser im §4 Abs. 5 noch ein ELW für jede Gemeinde gefordert.
Dieser Absatz wurde jedoch am 17. Mai 2011 wie folgt geändert: "Gemeinden ohne Schwerpunktfeuerwehren können zur Unterstützung der Einsatzleitung außerdem ein Einsatzleitfahrzeug (Typ 1) vorhalten."



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 11.12.2011 14:42 Timm7 J.7, Rosdorf
 11.12.2011 17:45 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 11.12.2011 18:15 ., Moringen
 11.12.2011 23:10 Joha7nne7s K7., Sömmerda

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