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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | ELW 1 | 4 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen | 706150 | ||
Datum | 11.12.2011 18:15 MSG-Nr: [ 706150 ] | 2314 x gelesen | ||
Geschrieben von Timm J. Ab wann (z.B. Einwohneranzahl) sollte ein Gemeinde einen ELW 1 vorhalten? M.W. gibts dazu in Niedersachsen keine Vorschrift (mehr). In der ersten Fassung der FwVO wurde in dieser im §4 Abs. 5 noch ein ELW für jede Gemeinde gefordert. Dieser Absatz wurde jedoch am 17. Mai 2011 wie folgt geändert: "Gemeinden ohne Schwerpunktfeuerwehren können zur Unterstützung der Einsatzleitung außerdem ein Einsatzleitfahrzeug (Typ 1) vorhalten." | ||||
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