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RubrikAusbildung zurück
ThemaELW 14 Beiträge
AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen706217
Datum11.12.2011 23:10      MSG-Nr: [ 706217 ]2092 x gelesen

Geschrieben von Timm J.Darf ein ELW 1 nach Norm 14507-2 nur maximal 3,49 Tonnen wiegen?
Ja, ist auch für den Zweck vollkommen ausreichend, selbst mit Allrad und Zusatzbeladung (splange ihr keine Hochdrucklöscheinrichtung und Hydrauliksatz mit unterbringen wollt).
Geschrieben von Timm J.Ab wann (z.B. Einwohneranzahl) sollte ein Gemeinde einen ELW 1 vorhalten? Das hängt weniger von der Einwohnerzahl ab als vielmehr von den zu führenden Einheiten. Der ELW1 ist in erster Linie zur Führung von Einheiten ab einem Zug gedacht. Darunter macht er kaum Sinn. Er sollte also innerhalb der Gemeinde oder des Landkreises in einen Zug eingeplant sein (z.B. im Rahmen der Feuerwehrbereitschaft, wenn die Gemeinde zu klein ist)

Geschrieben von Timm J.Muss ein ELW 1 nach Norm über zwei Kommunikationsarbeitsplätze verfügen?
Soweit ich weis, ja. Es gibt aber durchaus einen Spielraum, wie dieser Arbeitsplatz aussehen kann. Mit ist ein abgenommener ELW bekannt, der über einen handelsüblichen Tisch auf einer Mittelschiene verfügt, der bei Bedarf mit einer zusätzlichen Platte vergrößert werden kann, um die Norm-Werte zu erfüllen. Ohne die Platte kann er auch normal als 6-Sitzer genutzt werden. Zusätzlich sind im Fond Funkhörer verbaut, um die Arbeitsplätze entspechend als Funkarbeitsplätze zu nutzen.



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 11.12.2011 14:42 Timm7 J.7, Rosdorf
 11.12.2011 17:45 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 11.12.2011 18:15 ., Moringen
 11.12.2011 23:10 Joha7nne7s K7., Sömmerda

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