1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Marcel,
als EH-Ausbilder in Hessen kann ich folgendes beitragen: Bei uns zahlt die Unfallkasse Hessen jedem FA (SB) alle zwei Jahre einen (kompletten) Erste Hilfelehrgang (also die 16 UE), sofern dies vom Kreisbrandinspektor vorher abgezeichnet wurde. Der Wehrführer muss die Plätze vorher beantragen, danach kann ich bzw. mein Kreisverband die Ausbildungsveranstaltung mit der UKH abrechnen. Diese Info stammt von unserem hauptamtlichen Ausbildungsbeauftragten in unserem Kreisverband, der einige EH-Lehrgänge für FWen im Jahr bearbeitet.
Zwar ist die Relevanz einer hessischen Regelung für Niedersachsen nicht gegeben, aber eventuell kann Dir da Deine zuständige Unfallkasse eine verbindliche Auskunft geben.
Wäre vielleicht auch ein Thema für eine FAQ oder eine sonstige Faktensammlung...
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