Geschrieben von Marcel L.Folgendes: Ich bin auf der Suche nach der Vorschrift, die den Kräften der Freiwilligen Feuerwehren (hier: Niedersachsen) vorschreibt, in zeitl. Abständen entweder das Erste Hilfe Training bzw. einen neuen Lehrgang zu absolvieren.
Letztlich gar nicht nötig.
Die Ausbildung in Erster Hilfe ist letztlich Teil der Truppmannausbildung. Daraus läßt sich schließen, daß dieses Wissen und diese Fähigkeiten auch im Rahmen der darauf folgenden Fortbildung am Standort aufrecht zu erhalten sind.
Dies bedeutet jedoch nicht, daß es dann dafür zwingend notwendig ist auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen, welches durch die Unfallversicherer entsprechend akkreditiert ist.
MkG
Marc
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