Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad stv. Gruppenführer | 46 Beiträge |
Autor | Mart8in 8M., Klint / Niedersachsen | 712372 |
Datum | 29.01.2012 20:31 MSG-Nr: [ 712372 ] | 11452 x gelesen |
Infos: | 29.01.12 FwVO Nds. Anlage 2
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Lars Tiedemann Wenn ich böse bin, dann würde ich sagen, daß dieser ganze Verwaltungs- und Dienstgradkram überflüssig ist. Hilft im Einsatz nämlich nicht die Bohne...
Stimmt da hast du Recht es kommt eher darauf an ob derjenige der das sagen im Einsatz hat auch fachlich geeignet ist.
Es gibt genug GF die sich an manche sachen nicht rantrauen wo derjenige einfacher kompetenter ist der von Berufswegen die Erfahrung hat z.b. ELektriker, KFZ Mechaniker, oder Waldarbeiter
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