Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad stv. Gruppenführer | 46 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 712388 |
Datum | 29.01.2012 20:52 MSG-Nr: [ 712388 ] | 11185 x gelesen |
Infos: | 29.01.12 FwVO Nds. Anlage 2
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Martin M.Wie sieht es denn diesbezüglich im Ländle aus ?
Bin zwar nicht aus dem Ländle, sondern aus Franken (also rein rechtlich gesehen aus Bayern), denke aber, dass unser System auch in diese Richtung geht:
Gewählt werden bei uns (auf öffentlich-rechtlicher Seite) der Kommandant und sein Stv. Die besuchen dann die entsprechenden Lehrgänge. Zum GF-Lehrgang wird geschickt, wer für geeignet befunden wird. Beim Einsatz einigt man sich eben, wer GF ist. (Bzw. ordnet das der Komm. an, wenn er da ist.) Probleme hat es dabei bei uns noch nie gegeben.
Ich kenne in meinem Lkr. nur eine Feuerwehr, die eine verwaltungsmäßige Einteilung von Mannschaft und Fkr. vornimmt, was aber daran liegt, dass dort ein wochenweise wechselndes Schichtsystem für kleine und mittlere Einsätze gefahren wird.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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