Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad stv. Gruppenführer | 46 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 712432 |
Datum | 29.01.2012 21:56 MSG-Nr: [ 712432 ] | 11549 x gelesen |
Infos: | 29.01.12 FwVO Nds. Anlage 2
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hauptfeuerwehrmann
Hallo,
geschrieben von Lars T.:
Aber so wie das da steht, können wir ja mal folgendes konstruieren:
Hauptfeuerwehrmann = Führer der taktischen Einheit "selbstständiger Trupp"
Löschmeister = stellv. Führer der taktischen Einheit (selbstständiger Trupp)
Macht das Sinn?! Nö...
Könne wir das tatsächlich konstruieren? - Auch nö! Führer der taktischen Einheit "selbstständiger Trupp" = Ausbildung GF (§ 2 FwVO) und Dienstgrad OLM (Anlage 2 FwVO). Dass die-/ derjenigen ggf. dann erst befördert werden muß, HFM -> LM -> OLM, ist dafür ja unerheblich.
geschrieben von Sven N.:
Die Führungskräfte haben aber OLM als Zieldienstgrad und stellv. halt LM...
Ergänzung:
Führerin oder Führer der Löschgruppe - HLM
Führerin oder Führer der Löschstaffel oder des Selbständigen Löschtrupps - OLM
Stellvertretende Führerin oder stellvertretender Führer der taktischen Einheiten - LM
Gruß
Daniel
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