News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Polizei
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern712880
Datum02.02.2012 18:46      MSG-Nr: [ 712880 ]7759 x gelesen

Es gibt für die Versicherten bei einer BG eine Reihe von Pflichten. Das sind Pflichten des Unternehmers(Siehe BGV A1 bzw. Arb.SchutzGes.) und die korrespondierenden Pflichten des versicherten Arbeitnehmers , z.B. die Meldepflicht desUnfalls auch durch den Arbeitnehmer etc. etc. (gem. Sozialgesetzbuch).

Spätestensbei der ärztlichen Versorgung stellt sich die Frage wie der Unfall passiert ist und wer demnach der Versicherungsträger ist. Der D-Arzt oder das Krankenhaus stellt bei einem Arbeitsunfall der BG eine Rechnung aus und wenn es dann keine Unfallmeldung gegeben hat, forscht die BG selber nach. Spätestens dann kommt alles raus und ggfs. zu einer Untersuchung durch BG, GAA oder gar durch die Justiz.

Wird die Feuerwehr zur Hilfeleistung nach einem Unfall gerufen, so gibt es einen Einsatzbericht, ggfs. auch vererchenbare Kosten und damit die Frage des Kostenträgers (BG oder Firma). Handelt es sich um einen meldepflichtigen Unfall (also mind. 3 Tage Arbeitsausfall) muß die BG benachrichtigt werden.
Wenn der (schwere) Arbeitsunfall durch einen justiziablen Grund verursacht wurde, ist er potentiell ein Fall für Ermittlungen. Die Info am Pol kann da m.E. auch durch die Feuerwehr in Frage kommen, wenn der begründete Veradcht besteht, dass der Unfall verschleiert werden soll. Dass wäre dann ggfs. als Verschleierung einer Straftat zu sehen und wäre m.E. duch jedermann meldepflichtig.

Was sagen unserer Kameraden, die Juristen sind?


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.119


Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt