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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Führungskräftekennzeichnung - Übersicht aktualisiert | 4 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 714012 | ||
Datum | 13.02.2012 11:18 MSG-Nr: [ 714012 ] | 2559 x gelesen | ||
Moin, für Hessen so immer noch falsch was LNA in blau angeht. LNA ist nur blau, wenn er als Fachberater tätig wird, oder getrunken hat. Ansonsten, und so ist das im HRDG bestimmt, bildet er ja mit dem OLRD zusammen die so genannte "technische Einsatzleitung rettungsdienst" [sic!], die gemeinhin ein Abschnitt unter der "echten" TEL wird und damit weiß gekennzeichnet würde (Regelfall!) oder, wenn der Rettungsdienst alleine tätig würde, sogar gelb zu kennzeichnen wäre. Quellen wären der Dienstgraderlass (StAnz. 19/2006 S. 1038, zuletzt verlängert bis 31.12.2012) i.V. mit dem § 6 HRDG. In selbigem unter 9. und für blau im speziellen Geschrieben von ---Dienstgraderlass 2006--- 9.2 Koller oder Westen mit der Farbe blau dürfen an der Einsatzstelle ausschließlich von der Fachberaterin oder dem Fachberater getragen werden. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | ||||
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