Guten Abend!
Freie Heilfürsorge heißt für mich als aktiver Feuerwehrbeamter, dass ich für meine Krankenversicherung (ambulant, stationär, Zahnarzt usw.) nichts bezahle, also auch keine Praxis- oder Rezeptgebühr oder sonstige Eigenbeteiligungen. Dafür habe ich aber nur Anspruch auf normale kassenärztliche Leistungen. Wenn ich (hoffentlich mit 60) Versorgungsempfänger werde wechsel ich in die Beihilferegelung, d. h. ich muss/kann mich zu 50 % selber versichern in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Um mit 60 Lebensjahren keine Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen, kann man eine sog. Anwartschaftsversicherung für die PKV abschließen. Diese kostet für mich zur Zeit rund 50 pro Monat (inklusive Pflegepflichtversicherung). Ohne Anwartschaftsversicherung würde ich riskieren, einen hohen Risikozuschlag bei Krankheiten akzeptieren zu müssen (oder evtl. einen Leistungsausschluss von der PKV). Die 50 % Beihilfe meines Dienstherrn bleibt mir natürlich davon unberücksichtigt erhalten.
Beispiel: Ich könnte mit 59 Lebensjahren einen schweren Herzinfarkt erleiden. Dann würde ich evtl. feuerwehrdienstuntauglich. Meine PKV müsste mich jetzt so versichern, als wäre ich 35 Jahre alt und normal gesund. (Zu Beginn meiner Anwartschaftsversicherung war ich 35 Jahre alt). Und jetzt kommt´s: ohne Anwartschaftsversicherung würde mich kein Versicherer mehr nehmen oder einen sehr hohen Risikozuschlag verlangen.
Jeder Beamte, der Freie Heilfürsorge bekommt, muss das für sein Leben selber entscheiden. Ich hoffe ich habe etwas zur Erklärung beigetragen. Ob dieses Modell erstrebenswert ist, kann jetzt jeder selber beurteilen.
Schöne Grüße aus Ostfriesland
Bernd Lenz
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