Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge |
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 718886 |
Datum | 24.03.2012 14:29 MSG-Nr: [ 718886 ] | 14197 x gelesen |
Ich denke, die Frage geht eher dahin, dass die 'Einsatzabteilung' bei der gesamten Wahl/Versammlung nicht anwesend war, und der Kommandant dann nur von der Ehrenabteilung und dem Musikzug gewählt wurde, um es etwas überspitzt zu sagen.
Wenn es da dann noch zwei (oder mehr) Kandidaten gibt, wobei jede 'Abteilung' einen anderen bevorzugt, dann kann ich mir schon vorstellen, dass es da Konfliktpotential gibt.
Rein rechtlich gelten halt die Vorschriften:
- Wurde richtig eingeladen?
- Waren genug Mitglieder bei der Wahl dabei?
Ich weiss gar nicht, ob es eine 'legale' Möglichkeit gibt, die Wahl zu wiederholen, falls wirklich gewählt wurde. Die sinnvollste Lösung wäre sicher gewesen, die Wahl an dem Tag nicht durchzuführen. Das hätte aber auch wieder einen 'Rattenschwanz' nach sich gezogen ...
Tomy
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