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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 718890 | ||
Datum | 24.03.2012 14:49 MSG-Nr: [ 718890 ] | 13506 x gelesen | ||
Servus Tomy, Geschrieben von Neumann T. Ich denke, die Frage geht eher dahin, dass die 'Einsatzabteilung' bei der gesamten Wahl/Versammlung nicht anwesend war, und der Kommandant dann nur von der Ehrenabteilung und dem Musikzug gewählt wurde, um es etwas überspitzt zu sagen. wobei weder die eine noch die andere Gruppe in Bayern wahlberechtigt sind - außer, sie leisten aktiven Feuerwehrdienst. Geschrieben von Neumann T. Rein rechtlich gelten halt die Vorschriften: Würde ich grundsätzlich auch so sehen. Wobei der Bürgermeister als Wahlleiter immer noch die Möglichkeit hat, die Dienstversammlung zu unterbrechen, bis der Einsatz beendet ist. Gruß Markus | ||||
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