Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 718945 |
Datum | 25.03.2012 16:02 MSG-Nr: [ 718945 ] | 11895 x gelesen |
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Servus Sebastian,
Deinen Ansatz finde ich gut. Insofern kann meines Erachtens auch der für Bayern neue Alarmierungsansatz
Geschrieben von Sebastian K.
Im Feuerwehrdeutschland 2012 haben es ja selbst Bayern und RLP relativ flächendeckend geschafft, mit Alarmstichworten, Leitstellenalarmierungen und solchem Kram zu arbeiten. Da könnte man sich, selbst als Befürworter von Standortschließungen (was immer das eine zwingend mit dem anderen zu tun haben soll), ja auch vorstellen:
B3, Wohnhaus, Menschenleben in Gefahr: Tja, Wahl eben im Eimer.
B1, Mülltonne freistehend, Altpapiersammler hat morgen keinen Gewinn: Muss die Wahl dafür verschoben werden? Müssen dafür, und wenn es nur der Trupp mit dem größten Druck auf der Blase ist, Leute die Veranstaltung verlassen? So ganz ohne dass die Welt und der Feuerwehrstandort deshalb untergehen?
durchaus hierfür herangezogen werden. Denn selbst die - für den Zeitraum einer Kommandantenwahl (und da sprechen wir von... wie lange? 15 Minuten? Mit Grußworten vielleicht 20 Minuten?) - "abgemeldete" Feuerwehr wird bei uns in Bayern in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich IMMER über die zugehörige Dienststelle alarmiert.
Denn "abgemeldet werden" können eigentlich nur die Einsatzmittel = Fahrzeuge und die darauf verlasteten Gerätschaften über den Status 6, niemals aber die Feuerwehr als solche. Insofern wäre das meines Erachtens kein gravierendes Problem, außer, dass bei einem größeren Einsatz dann vielleicht auch noch eine weitere Wehr mitalarmiert wird, die sonst die Einsatzstelle nicht anfahren würde. Die könnte ja dann die Kameraden je nach Einsatzlage ggf. ablösen, damit die eigenen Kameraden möglichst schnell wieder zu ihrer Wahl kommen? Denn
Geschrieben von Sebastian K.Und darüber, dass diese (an sich schon diskutablen) Führungskräftewahlen Kosten verursachen, hat man auch noch nicht gesprochen. Ich weiß nicht wie es in Bayern ist, ich kenne das Spielchen mit schriftlichen "Wahlbenachrichtigungen", fristgemäß vorher zugegangen, Bürgermeister und Verwaltungsmitarbeiter, die dort nicht "ehrenamtlich" sitzen, Arbeitszeit die für die ganze Vorbereitung (Stimmzettel, Urkunden, Personalsachbearbeitung).
gerade dieser von Dir angesprochene Punkt ist durchaus auch zu beachten. Schließlich reden ja immer wieder einige "Kritiker" wie auch immer öfter unsere Verwaltungen von "Wirtschaftlichkeit". Dass man dabei genau auf die jeweils vorliegende Einsatzlage abstellen, und damit auch individuell bewerten muss, sollte in diesem Zusammenhang eigentlich selbstverständlich sein.
Aber wie gesagt: das wäre vielleicht ein Ansatz. Nur mal so als allgemeine Anregung :-)
Gruß
Markus
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