Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 719000 |
Datum | 26.03.2012 09:55 MSG-Nr: [ 719000 ] | 11154 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K.Und wenn du nun für eine Wahl um 18:30 einlädst, und wg. Mülltonneninferno geht es erst um 19:00 weiter, braucht im dümmsten Fall nur eine Pfeife dabei sein, und du fängst wieder ganz von vorne, also mit neuem Termin, Bekanntmachung/Einladungen, an.
Ich habe schon Einladungen zu Wahlversammlungen gesehen, da stand (sinngemäß) drin: Sollte die Versammlung mangels genügend anwesender Leute nicht beschlussfähhig im Sinne von §xyz sein, wird hiermit zu einer im Anschluss stattfindenden neuen Versammlung eingeladen, für die dann keine Mindestanzahl stimmberechtigter Teilnehmer erforderlich ist.
Wie wäre es also mit einer Einladung, wo drin steht 19:00 Uhr Treffen, falls andauerndes Mülltonneninferno dann 20:00 Uhr, falls dann immernoch Mülltonneninferno 21:00 Uhr? Dann müssten drei Mülltonnen brennen, damit ein neuer Termin nötig wäre.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|