Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad stv. Gruppenführer | 46 Beiträge |
Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 719269 |
Datum | 27.03.2012 12:00 MSG-Nr: [ 719269 ] | 10770 x gelesen |
Infos: | 29.01.12 FwVO Nds. Anlage 2
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Hallo auch allen!
Da muss ich ja mal ne ganz blöde Frage einwerfen.
es gibt ja sicher noch andere Bundesländer außer Brandenburg, in denen esDienstgrade wie Gemeindebrandmeister / Atmsbrandmeister und Stadtbrandmeister in der Funktion des obersten Löschknechtes gibt.
jetzt also meine Frage dazu:
welchen Dienstgrad erhält der dann nach Ausscheiden aus der Wehrführung vor Erreichen des "Rentenalters?
zur Erklärung:
ich habe in meiner Funktion als "Gemeindewehrführer" den Dienstgrad "Gemeindebrandmeister"(GBM) weil Amtsfreie Gemeinde.
in Ämtern mit mehreren Dörfern/ Gemeinden heißt der Dienstgrad dann Amtsbrandmeister (ABM)
in Städten Stadtbrandmeister (SBM)bei gleicher Funktion als oberster Löschknechtes.
ich falle, wenn ich denn irgendwann diese Funktion nicht mehr ausübe und noch nicht in den Ruhestand gehe in meinen alten Dienstgrad zurück,
Die Ausnahme wäre wirklich in den Ruhestand zu gehen, dafür habe ich aber noch mehr als 20 Jahre Zeit,
dann dürfte ich mich im "GBM a.D. nennen.
Wie ist das nun in anderen Bundesländern ?
liebe Grüße aus dem Land Brandenburg
www.feuerwehr-kleinmachnow.de
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