Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad stv. Gruppenführer | 46 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 719353 |
Datum | 27.03.2012 22:13 MSG-Nr: [ 719353 ] | 10332 x gelesen |
Infos: | 29.01.12 FwVO Nds. Anlage 2
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Leiter der Feuerwehr
Leiter der Feuerwehr
Leiter der Feuerwehr
Hallo,
Geschrieben von Kai H.in NRW sind Dienstgrad und Dienstgradabzeichen unabhängig von der Funktion (§11 Laufbahnverodnung FF), d.h. nach Ableistung des F-VI kannst Du zum Stadtbrandinspektor befördert werden und bleibst es bis zum Ausscheiden aus der Wehr.
Die Funktion "Leiter der Feuerwehr" (LDF) wird durch ein Funktionsabzeichen dargestellt, allerdings trägt der LDF das Funktionsabzeichen ausschließlich auf den Schulterstücken.
*grübel*
ist das jetzt wirklich so?
Was ist, wenn der LdF noch keine Dienstkleidung nach dem neuen System hat?!
Ich verstehe den entsprechenden Abschnitt der LVO eher so, dass der LdF nur das Funktionsabzeichen, nicht aber ein Dienstgradabzeichen tragen soll.
Geschrieben von Kai H.Bei Niederlegung der Funktion LDF werden wieder die drei silbernen Streifen für den STBI getragen.
und jetzt wird es spannend:
Mit Zustimmung des Dienstherren kann der LdF sein Funktionsabzeichen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weiterhin tragen.
Gruß,
Henning
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