| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Großschadensereignis Einsatzleiter vor Ort | 11 Beiträge |
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 721176 |
| Datum | 11.04.2012 14:07 MSG-Nr: [ 721176 ] | 3632 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Technische Einsatzleitung
Technische Einsatzleitung
Technische Einsatzleitung
Geschrieben von Thomas L.Allerdings taucht im FSHG die Technische Einsatzleitung nirgens auf. In dem Buch "Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar für die Praxis" von Klaus Schneider steht unter § 30 Anm. 3.3 das der Begriff der TEL nicht mehr besteht, sondern mittlerweile einfach nur noch Einsatzleitung heißt. Würde der Begriff der TEL noch existieren, wäre mir eine Abgrenzung zwischen der Einsatzleitung und der TEL (vor Ort) wahrscheinlich klarer.
NRW ist nicht die Welt - und auch hier kann sich die Landschaft begrifflich ja durchaus ändern, vgl. "Katastrophe" (gibts formal nicht in NRW nicht mehr, trotzdem wird der Begriff verwendet).
Hessen kennt den Begriff sehr wohl - auch im Gesetz: Hessen
Geschrieben von Thomas L.Mir ist der Aufbau vor Ort noch nicht so recht klar - besonders die Führungsebene. Könnten Sie mir bitte beispielsweise am Fall Kyrill mal grob aufzeigen wie die Organisationsstruktur der Feuerwehr vor allem vor Ort ablief? Ich denke dann wird es mir klarer.
Vielleicht mal einen Blick in die verlinkten Bücher werfen?
Da ist umfassend "Führung" im Einsatz beschrieben...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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