| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Giessen: PKW rammt Löschfahrzeug | 26 Beiträge |
| Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 722006 |
| Datum | 17.04.2012 18:47 MSG-Nr: [ 722006 ] | 7367 x gelesen |
| Infos: | 17.04.12 Pressemeldung der Polizei Giessen zum Unfall 17.04.12 Beitrag auf Sichere-Einsatzfahrt.de 17.04.12 weiterer Artikel in der Bild
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| Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Straßenverkehrsordnung
Hallo,
Geschrieben von Oliver S.
"Egal, wie es gelaufen ist, der Maschinist hat jetzt ein Problem. Wahrscheinlich Teilschuld (weil er ja als Einsatzfahrer immer an den §1 StVO gebunden ist und zugleich besondere Vorsicht und Rücksicht walten lassen muss) und - wenn sich der BMW-Fahrer noch beraten lässt, im Nachhinein doch noch Rückenschmerzen bekommt und zum Arzt geht - eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Staatsanwalt."
Geschrieben von Lars J.
Nach dem von mir genannten Gedankenspiel eben nicht, dann wäre der BMW-Fahrer Unfallbeteiligter 01 und hätte sich selbst verletzt und der LF-Fahrer hätte, wenn überhaupt, die geringere Teilschuld - aber das wird später eben in der Gerichtsverhandlung bei der Vermeidbarkeit geprüft...
Hm, wer hat denn gesagt, das der BMW illegal die "linke" Spur genutzt hat?
Es ist eben bei mehrspurigen Straßen generell ein Problem, den von rechts kommenden zu erkennen, wenn man selber "freie" Fahrt hat. Selbst wenn die rechte Seite steht, obwohl Ampel grün, kann das auch wegen Fußgängern/Radfahrern durch einen "Rechtsabbieger" bedingt sein (die "Grüner Pfeil Analphabeten" habens wohl doppelt schwer)?
Und hat man rechts einen LKW (oder mehrere) hört man wenig und sieht man nichts. Man vertraut der grünen Ampel!
Und was glaubt der Blaulicht-Held?
(wahrscheinlich das was hier so allgemein rumgelabert wurde...)
Also auf ein Neues!
mkg hwk
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